Baurecht
Wir beraten oder prozessieren für Sie sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.
Privates Baurecht:
- Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken (Bauherren und Unternehmer, Handwerker, Architekten, etc.)
- Beurteilung von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln
- Begleitung von Bauprojekten
- Durchsetzung von Mängelrechten
- Honorarforderungen von Unternehmern und Handwerkern
- Streitigkeiten in Anwendung der SIA-Normen (z.B. SIA Norm 118)
- Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
- Erstellung und Prüfung von (Bank-)Garantien, Bürgschaften, etc.
Öffentliches Baurecht:
- Beratung und Vertretung in Bau- und anderen Bewilligungsverfahren
- Rekurse und Beschwerdeverfahren
- Unterstützung der Bauherrschaft bei bau- und planungsrechtlichen Fragen des öffentlichen Rechts
- Beurteilung von Fragen des Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes
- Umweltrecht
- Quartierplan- und Erschliessungsverfahren
- Enteignungsrecht