Werkvertrags- und Architekturrecht

Wir begleiten, beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Rechtsproblemen, welche sich aus der Erstellung von Häusern und anderen Bauten ergeben können.

Unsere Kanzlei zeichnet sich mit umfassenden Kenntnissen in folgenden Vertragsarten aus:

  • Werk- oder Werklieferungsvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Totalunternehmervertrag
  • Architekturvertrag
  • Auftrag