Baurecht

Wir beraten oder prozessieren für Sie sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.

Privates Baurecht:

  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken (Bauherren und Unternehmer, Handwerker, Architekten, etc.)
  • Beurteilung von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln
  • Begleitung von Bauprojekten
  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Honorarforderungen von Unternehmern und Handwerkern
  • Streitigkeiten in Anwendung der SIA-Normen (z.B. SIA Norm 118)
  • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Erstellung und Prüfung von (Bank-)Garantien, Bürgschaften, etc.

Öffentliches Baurecht:

  • Beratung und Vertretung in Bau- und anderen Bewilligungsverfahren
  • Rekurse und Beschwerdeverfahren
  • Unterstützung der Bauherrschaft bei bau- und planungsrechtlichen Fragen des öffentlichen Rechts
  • Beurteilung von Fragen des Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes
  • Umweltrecht
  • Quartierplan- und Erschliessungsverfahren
  • Enteignungsrecht